Bürgerstiftung und Förderverein arbeiten zusammen
Die Bürgerstiftung Groß-Umstadt und der Förderverein verfolgen gemeinsame Ziele, haben aber verschiedene Rechtsgrundlagen und eigene Organe mit Aufgaben und Verantwortlichkeiten.
Organe
Die Organe der Bürgerstiftung haben Aufgaben, die in der Satzung niedergelegt sind. Sie tragen die Verantwortung für die Erfüllung der Satzungszwecke.
Bürgerstiftung
- Der Stiftungsvorstand leitet die Stiftung und vertritt diese nach außen.
- Das Stiftungskuratorium
- wählt den Stiftungsvorstand
- berät und unterstützt den Stiftungsvorstand bei Aufbau, Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens und fasst Beschlüsse dazu
- prüft Wirtschaftspläne und Rechnungswesen
- entlastet den Stiftungsvorstand
- Die Aufsicht führt das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Stiftungsbehörde. Ihr sind jeweils Jahresabrechnungen und Berichte über die Erfüllung des Stiftungszwecks vorzulegen.
Förderverein
- Der Fördervereinsvorstand führt die Vereinsgeschäfte und vertritt den Verein nach außen.
- Die Mitgliederversammlung ist oberstes Beschlussorgan
- wählt den Vereinsvorstand und die Mitglieder des Stiftungskuratoriums
- berät und unterstützt den Vorstand bei der Projektarbeit und fasst Beschlüsse dazu
- prüft Wirtschaftspläne und Rechnungswesen
- entlastet den Vereinsvorstand
- Das Rechnungswesen prüfen Rechnungsprüfer und das Finanzamt Dieburg.
Aufgaben
Bürgerstiftung und Förderverein haben gemeinsame Ziele und teilen sich folgende Aufgaben:
Bürgerstiftung
- Die Bürgerstiftung verfolgt die gemeinsamen Ziele nachhaltig durch die Erträge aus dem Stiftungsvermögen.
- Der Stiftungsvorstand wirbt Zustiftungen zum Stiftungsvermögen sowie Spenden und Fördermittel für die Projektarbeit ein.
Förderverein
- Die Mitglieder des Fördervereins tragen durch ihre aktive Mitarbeit bzw. ihre Mitgliedsbeiträge zur Finanzierung und zur praktischen Umsetzung der Projekte bei.
- Der Vorstand des Fördervereins organisiert die Arbeiten und führt die Geschäfte.
- Durch Einwerbung von Spenden und Fördermitteln wird die Projektarbeit unterstützt.
Stiftung und Förderverein sind von den Finanzämtern als gemeinnützig anerkannt, sie können Spendenbescheinigungen ausstellen.
Förderbereiche
Die Bürgerstiftung Groß-Umstadt setzt sich für das soziale Miteinander und ein starkes bürgerschaftliches Engagement in Groß-Umstadt und allen Ortsteilen ein. Teil des Satzungszweckes von Bürgerstiftung und Förderverein ist die Förderung von Projekten aus folgenden Bereichen:
- Jugend- und Altenhilfe
- Kunst und Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Volks- und Berufsbildung
- Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz
- Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene
- internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und der Völkerverständigung
- bürgerschaftliches Engagement
- mildtätige Zwecke
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