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Häufige Fragen

Sie haben Fragen zur Bürgerstiftung?

Hier haben wir Antworten auf häufige Fragen für Sie zusammengefasst. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, schreiben Sie uns oder sprechen Sie uns an!

  • Die Bürgerstiftung finanziert ihre gemeinnützigen Zwecke für die Bürgerinnen und Bürger Groß-Umstadts gemäß Satzung mit den Erträgen ihres Stiftungsvermögens. Je größer das Stiftungsvermögen, desto mehr Erträge! Durch Spenden, die zum Stiftungsvermögen gewidmet sind, kann jede/jeder das Stiftungsvermögen vergrößern. 
  • Überweisungen werden auf das Stiftungskonto IBAN: DE82 5086 3513 0004 4815 85 – BIC: GENODE51MIC bei der Volksbank Odenwald erbeten. Bitte dabei unter Zweck angeben, ob sie für das Stiftungsvermögen bestimmt sind. Ohne diesen Zusatz wird die Spende nach den Gemeinnützigkeitsbestimmungen zeitnah für die laufende Projektarbeit verwendet. 
  • Natürliche Personen, die der Bürgerstiftung mindestens 500 €, und juristische Personen, die der Bürgerstiftung mindestens 1.000 € zuwenden, werden “Zustifterin” bzw. “Zustifter”. Sie sind zugleich beratende Mitglieder des Stiftungskuratoriums. 

Die Spenden werden für die laufende Projektarbeit verwendet, über die Stiftungsvorstand und Kuratorium bzw. Vorstand und Mitgliederversammlung des Fördervereins jährlich beschließen. Werden Spenden zum Vermögen der Bürgerstiftung gewidmet, erhöhen diese das Stiftungsvermögen und damit die Vermögenserträge, die den laufenden Projekten ebenfalls zugutekommen. 

„Stiften“ ist eine Zuwendung zum Stiftungsvermögen, die ab einer Höhe von 500 € (natürliche Personen) bzw. 1.000 € (juristische Personen) zum Titel „Zustifterin oder Zustifter“ und zur beratenden Mitgliedschaft im Stiftungskuratorium führt. 

„Spenden“ sind Zuwendungen, die direkt zur Finanzierung der Projektarbeit verwendet werden. Diese können sowohl an die Bürgerstiftung als auch an ihren Förderverein adressiert werden. Über die Initiierung, Durchführung und Finanzierung der Projekte befinden beide gemeinsam. 

Weil das eine gute Sache ist für die Menschen in Groß-Umstadt, für die Stadt selbst und für das Gemeinwohl aller! Damit kann ich mich aktiv in die ehrenamtliche Projektarbeit (z.B. Bürgerbus oder Fahrradwerkstatt) einbringen und/oder diese mit den Erträgen des Stiftungsvermögens, mit meinem Jahresmitgliedsbeitrag im Förderverein (derzeit 60; für Mitglieder in Ausbildung 12 €) und mit Spenden unterstützen.

Bei identischen Zielen liegt der Unterschied zwischen Bürgerstiftung und ihrem Förderverein in der Rechtsform und den Wegen zur Zielerreichung, dabei ergänzen sie sich gegenseitig, sind personell miteinander verflochten und arbeiten eng zusammen.  

Die Bürgerstiftung Groß-Umstadt leistet ihren Beitrag zur „lebens- und liebenswerten Fortentwicklung unserer Stadt Groß-Umstadt mit allen Ortsteilen“ schwerpunktmäßig mit Erträgen des Stiftungsvermögens sowie mit Geldspenden, die sie einwirbt.  

Der Förderverein Bürgerstiftung Groß-Umstadt e.V. konzentriert sich mit seinen Mitgliedern auf die praktische Projektarbeit. Dazu sind viele Helferinnen und Helfer erforderlich, die ehrenamtlich zur Mitarbeit bereit sind. Außerdem unterstützt er Menschen in Notlagen und deren Integration in die Stadtgesellschaft. Schließlich hilft der Förderverein beim Aufbau des Stiftungsvermögens und wirbt selbst auch Spenden und Fördergelder für die Projektarbeit ein. 

Bei identischen Zielen liegt der Unterschied zwischen Bürgerstiftung und ihrem Förderverein in der Rechtsform und den Wegen zur Zielerreichung, dabei ergänzen sie sich gegenseitig.  

Die Bürgerstiftung Groß-Umstadt leistet ihren Beitrag zur „lebens- und liebenswerten Fortentwicklung unserer Stadt Groß-Umstadt mit allen Ortsteilen“ schwerpunktmäßig mit Erträgen des Stiftungsvermögens sowie mit Geldspenden, die sie einwirbt.  

Der Förderverein Bürgerstiftung Groß-Umstadt e.V. konzentriert sich mit seinen Mitgliedern auf die praktische Projektarbeit. Dazu sind viele Helferinnen und Helfer erforderlich, die ehrenamtlich zur Mitarbeit bereit sind. Außerdem unterstützt er Menschen in Notlagen und deren Integration in die Stadtgesellschaft. Schließlich hilft der Förderverein beim Aufbau des Stiftungsvermögens und wirbt selbst auch Spenden und Fördergelder für die Projektarbeit ein. 

Die Bürgerstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts (Anerkennung bei der Stiftungsbehörde beantragt). Oberstes Organ ist der Stiftungsvorstand, er verwaltet das Stiftungsvermögen, organisiert die Arbeiten und vertritt die Stiftung nach außen. Er trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Stiftungszwecke gemäß Satzung. Das Stiftungskuratorium unterstützt ihn dabei durch Rat und Kontrolle. Die Aufsicht führt die Stiftungsbehörde.

Der Förderverein Bürgerstiftung Groß-Umstadt e.V. ist ein beim Registergericht eingetragener Verein. Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung, die Geschäfte zur Umsetzung der Vereinszwecke gemäß Satzung führt der Vereinsvorstand, der den Verein auch rechtlich nach außen vertritt.

Die Finanzen werden von Rechnungsprüfern sowie durch die Finanzämter, im Falle der Stiftung auch von der Stiftungsbehörde geprüft. Mitgliederversammlung und Stiftungskuratorium obliegt die Entlastung der Vorstände. 

Beide, die Bürgerstiftung und ihr Förderverein, sind vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt, sie können daher Spendenquittungen für Zuwendungen zur Finanzierung ihrer Arbeit und zum Stiftungsvermögen ausfertigen. 

(Anmerkung: Die Vorgängerin der Bürgerstiftung die sog. Treuhandstiftung war bis zu ihrer Auflösung am 22.04.2024 als gemeinnützig anerkannt, zuletzt durch den Freistellungsbescheid des Finanzamts Darmstadt vom 15.07.2024; für die rechtsfähige Bürgerstiftung Groß-Umstadt „in Gründung“, aktueller Status, ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragt.) 

  • Die Aufgaben der Bürgerstiftung Groß-Umstadt und des Fördervereins Groß-Umstadt e.V. sind für beide identisch und in den jeweiligen Satzungen festgelegt (Stiftungssatzung, Fördervereinssatzung). 
  • Sie wollen „was bewegen“ in Groß-Umstadt und für die Menschen, die hier wohnen. Stifter und Mitglieder wollen Verantwortung für die Entwicklung ihrer Stadt Groß-Umstadt mit allen Ortsteilen übernehmen. Die Stadtgesellschaft soll allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, egal woher sie kommen, wieviel sie verdienen, ob jung oder alt …, eine lebens- und liebenswerte Heimat sein, ggf. werden und bleiben. Darum kümmern sich viele in Groß-Umstadt, Bürgerstiftung und Förderverein reihen sich ein und leisten ihren Beitrag. 
  • Durch finanzielle Unterstützung von Projekten anderer in Groß-Umstadt wie Vereinen, Schulen oder Initiativen
  • Durch Einwerbung von Spenden und Fördergelder für Projekte, darunter besonders für Menschen in Notlagen oder mit Integrationsbedarf 
  • Durch Mobilisierung von Menschen, die Zeit haben oder sich für eine gute Sache etwas Zeit nehmen können, zum Mitmachen in Projekten für unsere Stadt und für die Menschen in unserer Stadt

Die Satzungszwecke müssen zur Erlangung der Gemeinnützigkeit in der „steuerlichen Normensprache“ der Abgabenordnung gefasst sein. Dazu gehört die Förderung 

  • der Jugend- und Altenhilfe 
  • von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege 
  • der Volks- und Berufsbildung 
  • des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Umweltschutzes 
  • der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und Vertriebene  
  • der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens 
  • des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
  • von mildtätigen Zwecken.  

Allgemein gesprochen geht es um Beiträge zur positiven Fortentwicklung unserer Stadt und ihrer natürlichen Umgebung, um die Stadtgesellschaft und um das Wohl der Menschen, die hier dauerhaft oder z.B. wegen ihrer Flucht vorübergehend wohnen und Schutz suchen.    

Haben Sie Fragen zur Bürgerstiftung, die hier nicht beantwortet wurden? Dann kontaktieren Sie uns gerne.